Zielsetzung, Vereinszweck

Musik ist wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt; Musikerziehung wirkt besonders positiv im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung. ProMusica e. V. setzt sich durch das persönliche Engagement seiner Mitglieder dafür ein, daß jedem Kind ein unmittelbarer und eigener Zugang zur (musik-)kulturellen Bildung eröffnet wird. Allen Kindern soll es möglich sein, vom Umgang mit guter Musik zu profitieren und bei Interesse qualifizierten Gesangs- bzw. Instrumentalunterricht zu nehmen.

Der satzungsmäßige Zweck von ProMusica e. V. lautet wie folgt:


  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO), insbesondere die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch


    • die Organisation und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen, die die kulturelle und ästhetische, insbesondere die musikalische Bildung von Kindern bzw. Jugendlichen oder die Vermittlung von Kultur und Kunst, insbesondere Musik, an Kinder bzw. Jugendliche (ggf. einschließlich der musikpädagogischen Bildung derer Eltern, Lehrer, Erzieher und Betreuer) zum Gegenstand haben (im Folgenden die „Projekte“), und


    • hilfsweise durch Mittelbeschaffung bzw. Mittelweitergabe i. S. d. § 58 Nr. 1 und 2 AO.


  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.